Badeordnung

Stand 18.05.2024

Schwimmen ist gesund! Der Sportverein Gelbingen lädt zu einem Besuch in das Idyllische Waldbad ein.

Das Angebot: Einige Stunden aktiver Freizeiterholung in ungezwungener Atmosphäre. Die Mitarbeiter des Sportvereines nehmen gerne Wünsche und Anregungen entgegen und beraten die Badegäste fachkundig. Die Badegäste werden gebeten, die nachstehenden Regelungen zu beachten und in ihrem Interesse die Ratschläge der Mitarbeiter zu befolgen, denn sie dienen der Sicherheit. Die Regelungen sind mit dem Betreten des Bades für alle Badegäste verbindlich.

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Das Waldbad und die angebotenen Leistungen können gegen Lösen einer gültigen Eintrittskarte in Anspruch genommen werden. Mit Betreten des Bades werden die Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als verbindlich anerkannt. Die gültigen Preise und die Badezeiten ergeben sich aus den Aushängen.

Den Anweisungen des Waldbadpersonals ist Folge zu leisten!
Badegäste, die gegen die Grundsätze dieser Badeordnung handeln oder Anweisungen der Mitarbeiter nicht beachten, können zeitlich begrenzt oder auch dauernd von der Benutzung des Waldbades ausgeschlossen werden.

Das Rechtsverhältnis zwischen den Badegästen und dem Sportverein Waldbad Gelbingen ist privatrechtlich.

2. Gelöste Eintrittskarten können nicht zurückgenommen und für verlorene Karten kann kein Ersatz geleistet werden.

3. Im Interesse aller Badegäste sind Besucher

  • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
  • die Tiere mit sich führen
  • die ansteckende Krankheiten haben
  • die unter epileptischen Anfällen leiden
  • die Herz-Rhytmusstörungen haben

von der Benutzung des Bades und Einrichtungen ausgeschlossen.

4. Der Sportverein Waldbad Gelbingen kann den allgemeinen Badebetrieb einschränken (z.B. für schwimmsportliche Veranstaltungen). Ansprüche gegen den Sportverein aus diesem Grunde sind ausgeschlossen.

5. Die Badegäste werden gebeten, 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten das Wasser und bis zum Ende der Öffnungszeiten das Waldbad zu verlassen.

II. Haftung

  1. Der Sportverein Waldbad Gelbingen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die Badegäste benutzen das Waldbad einschließlich Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung
    des Sportvereines, die Einrichtungen in einem gebrauchssicheren Zustand zu erhalten.
  3. Für abhanden gekommene Gegenständen leistet der Sportverein keinen Ersatz.
  4. Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

III. Bestimmungen für die Badegäste

Das Waldbad dient der Entspannung und Erholung. Für einen angenehmen Aufenthalt sind gegenseitiges Verständnis und
Rücksichtnahme gegenüber anderen Besuchern erforderlich. Die Mitarbeiter stehen als fachkundige Berater zur Verfügung. Wir bitten,
insbesondere die folgenden Regelungen zu beachten:

1. Nichtschwimmer dürfen nur die für sie vorgesehenen Becken oder Beckenteile benutzen.

2. Die Benutzung der angebotenen Einrichtungen (Sprunganlage, Spiel-und Sportgeräte) verlangt Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen
Badegäste.

Wenn Besucher bei der Benutzung dieser Geräte durch eigene Unachtsamkeit Schäden verursachen, haften sie dafür.

Das Springen in das Becken von der Längsseite des Beckenrandes und der Stirnseite des
Nichtschwimmerbereiches ist wegen seiner außerordentlichen Gefährlichkeit untersagt !!

3. Der Umgang mit Behältern aus Glas oder Porzellan bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit, denn sie können gefährliche Verletzungen
verursachen.

4. Erfordert der allgemeine Badebetrieb eine Einschränkung der Sport- und Spielmöglichkeiten, können die verantwortlichen Mitarbeiter die
Nutzung begrenzen.

5. Im Interesse der Hygiene ist eine Körpereinigung vor dem Baden notwendig. Duschen ist unbedingt erforderlich.

6. Jeder Badegast muss entsprechend seiner Person mit Badehose, Badeanzug oder Bikini bekleidet sein. „Oben ohne“ bei den Damen sowie lange Badehosen und Ganzkörper-Badeanzüge sind nicht erlaubt.

Besucher, die diese Vorschriften missachten oder sonst gegen das Hausrecht verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des jeweiligen Bades ausgeschlossen werden.

IV. Hinweise für Serviceleistungen

1. Badegästen ist das Fotografieren nicht erlaubt (auch nicht mit Handy!). Lediglich im Rahmen der Pressearbeit für den Sportverein Waldbad
dürfen beauftragte Mitglieder des Vereins mit Zustimmung der Fotografierten Fotoaufnahmen machen.

2. Die Benutzung von Garderobenschränken geschieht auf eigenes Risiko. Für aufbewahrte Sachen in den Umkleidekabinen haftet der
Sportverein nicht.

3. Die Mitarbeiter erklären auf Wunsch die Bedienung der Schränke und die Funktionsweise der Kabinen.

4. Fahrräder, Mopeds oder andere Fahrzeuge dürfen nur auf dafür vorgesehenen Plätze abgestellt werden. Der Sportverein haftet nicht für
Verlust oder Beschädigungen.

5. Die von den Mitarbeitern des Waldbades ausgeliehenen Sachen sind pfleglich zu behandeln und vor Verlassen des Bades zurückzugeben.
Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

6. Das Mobiliar muss an seinem Platz belassen werden und darf nicht verstellt bzw. woanders hingetragen werden.

V. Sonstiges

1. Die Öffnungszeiten für den allgemeinen Betrieb des Waldbades werden öffentlich bekannt gegeben. Bei schlechter Witterung können andere Öffnungszeiten angeordnet werden.

2. Im Verein aktiv tätige Mitglieder können das Bad zu folgenden Zeiten zusätzlich nutzen:
a) täglich zwischen 11 und 14 Uhr (Schwimmgruppe)
b) Helfer an ihrem jeweiligen Arbeitstag nach Ausübung des aktiven Dienstes gemäß Helferliste
c) Weitere zusätzliche Schwimmzeiten sind – auch für Mitglieder – nicht möglich, um den aktiv Arbeitenden ihren Dienst nicht zu erschweren
d) Sollte das Bad wegen Personalmangels oder aufgrund der Schlecht-Wetter-Reglung geschlossen bleiben müssen, ist es für alle
geschlossen. Dies gilt auch für alle aktiven und passiven Mitglieder. Die Benutzung ist lediglich im Rahmen der Schwimmgruppe
zwischen 11 und 14 Uhr erlaubt.
e) Ausnahmen zu den o.g. Regelungen kann die Vorstandschaft im Einzelfall gestatten.

4. Eintrittskarten sind nur am Lösungstag gültig und berechtigen an diesem Tag nur zu einem einmaligen Eintritt. Zeitkarten sind an der
Kasse vorzulegen.

5. Zeitkarten gelten für den angegebenen Zeitraum und sind nicht übertragbar.

6. Gelöste Eintrittskarten müssen bis zum Verlassen des Bades aufbewahrt und auf Verlangen der Mitarbeiter vorgezeigt werden.

7. Zum Schutz vor Vandalismus wird das Gelände nach Beendigung der täglichen Öffnungszeit per Video überwacht.

Sportverein Waldbad Gelbingen e.V.
gez. Martin Riedel, Erster Vorsitzender

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